Geschäftsbedingungen der Firma pro-plakat für die Anbringung von Außenwerbung

1. Allgemeines:
Die Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des vorliegenden Vertrages. Mit Auftragsannahme hat der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

 

2. Auftragsbestätigung:
Aufträge werden nur in schriftlicher Form vergeben. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt schriftlich. Änderungen von Aufträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

3. Werbezeitraum:
Die vereinbarte Aushangdauer ist einzuhalten,der Werbezeitraum kann von Auftragnehmer auch aus betrieblichen Gründen vorgezogen werden, sollte dies nicht gewünscht sein, so hat dies der der Auftrageber ausdrücklich schriftlich vor dem angegebenen Werbezeitraum mitzuteilen. Das Aushangende ist frühestens ein Tag nach der Veranstaltung, spätestens 5 Tage nach der Veranstaltung.

4. Gewährleistung:
Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der Plakatanschläge, insbesondere ordnungsgemäßes und termingerechtes Anbringen, Beaufsichtigen, Pflegen, Erneuern und Ausbessern beschädigter Plakatanschläge während der vereinbarten Aushangzeit und das Instandhalten, Kennzeichnen und Nummerieren der Anschlagstellen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes. Aufgrund verspäteter Plakatanlieferung kann keine fristgerechte Plakatverteilung gewährleistet werden, Die Regelanlieferungszeit für Plakate beträgt 21-17 Tage vor Veranstaltungstermin da in 95 % die Genehmigungsdauer der Gemeinden und Städte 10-14 Tage beträgt. Bei Verspäteter Plakatanlieferung übernimmt der Auftragnehmer keiner- lei Gewährleistung für rechtzeitigen Anschlag Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Werbeplakate optimal zu platzieren und keine Überplakatierung von Plakatstellen vorzunehmen Ferner verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Plakate entsprechend der öffentlich rechtlichen Vorgaben anzubringen und insbesondere keine Wettbewerbsverstöße in Form von Überkleben von Fremdplakaten etc. vorzunehmen. Sollte die Plakatierung nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden sein, erhält der Auftragnehmer ein Nachbesserungsrecht. Dieses ist zeitnah binnen 3 Tagen nachzubessern. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ein entsprechender kostenpflichtiger Stellenplan bei Auftragserteilung zu erstellen. Der Stellenplan muss Ort, Bezeichnung und Größe des Anschlages, Anschlagzeit und die Zahl der beklebten Anschlagstellen enthalten. Ein Stellenplan wird gegen gesonderte Berechnung erstellt.

5. Ersatzansprüche:
Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung eines Anschlages sollen während der vereinbarten Laufzeit vom Auftraggeber geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Anschlagzeit ist ein Nachweis durch geeignete Beweismittel erforderlich. Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Format- oder Stellenreduzierung von Anschlägen infolge behördlicher Auflage, unaufschiebbarer Terminanschläge oder aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist - außer bei Fehlen zugesicherten Eigenschaften - ausgeschlossen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

6. Haftung und Folgeschäden:
Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie Sturm, Kalt- und Regenperioden etc., entbinden den Auftragnehmer von jeder Haftung. Die Geltendmachung von Folgeschäden sind für diese Fälle ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch den Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
 
7. Zahlungsvereinbarungen:
Die Leistungen sind 5 Werktage nach Rechnungsstellung zu begleichen.
 
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen der Parteien ist der Sitz des Auftragnehmers

9. Salvatoresche Klausel:
Sind einzelne oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.